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Schulanmeldung an der Sophienschule - Mittelschule der Stadt Colditz

Für die Anmeldung von Schülern an einer Mittelschule gilt:


Schüler der 4. Klasse einer Grundschule können zu vorgegebenen Zeiten an einer Mittelschule ihrer Wahl angemeldet werden.



Für das Schuljahr 2012/13 erfolgt die Anmeldung der Grundschüler für die künftigen 5. Klassen vom 09.03. bis 16.03.2012.


Öffnungszeiten
des Schulsekretariats zur Schulanmeldung:


Täglich während der Unterrichtszeiten von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Erweiterte Öffnungszeiten des Sekretariats
Montag, 12.03. von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag,13.03. von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch,14.03. von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Darüber hinaus gehende Termine können jederzeit telefonisch (034381 / 43440) vereinbart werden.


Folgende Unterlagen sollen zur Schulanmeldung mitgebracht werden:
  • Bildungsempfehlung der Grundschule

  • Formular "Übergang von Schülern der Klassenstufe 4 in weiterführende Bildungsgänge"

  • letztes Zeugnis der Grundschule

  • Geburtsurkunde




Sie können aber auch zu jeder anderen Zeit Ihr Interesse an unserer Schule bekunden, Informationen abfordern oder einen Gesprächstermin vereinbaren.

Telefon: 034381 / 43440
e-mail: mittelschule_colditz@t-online.de



Für Schüler von anderen Mittelschulen gilt:
"Schulordnung Mittelschulen - Abschlussprüfungen
§ 7 - Schulwechsel an eine andere Mittelschule

Schüler können aus wichtigem Grund an eine andere Mittelschule wechseln. Ab Klassenstufe 7 kann in der Regel nur an eine Mittelschule mit gleichem abschlussbezogenem Unterrichtsangebot gewechselt werden. Die Entscheidung über
die Aufnahme trifft der Schulleiter der aufnehmenden Schule."

Für Schüler von Gymnasien gilt:
"Schulordnung Mittelschulen - Abschlussprüfungen
§ 10 - Schulwechsel vom Gymnasium an die Mittelschule

(1) Der Wechsel eines Schüler des Gymnasiums ist zu Beginn des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klassenstufen 5 bis 9 sowie des ersten Schulhalbjahres der Klassenstufe 10 möglich.
Ein entsprechender Antrag ist durch die Eltern unverzüglich nach Kenntnis der Halbjahresinformation oder des Zeugnisses beim Schulleiter der Mittelschule zu stellen.
(2) Ein Schüler des Gymnasiums wechselt nach Abschluss des Schuljahres in die nächsthöhere Klassenstufe der Mittelschule, sofern er am Gymnasium versetzt worden ist.
Über Ausnahmen gemäß § 25 Abs. 4 entscheidet der Schulleiter der Mittelschule."
letzte Aktualisierung: 8.02.2012 18:43 Uhr


 
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